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Präambel

Unabhängige Wählergemeinschaft der Gemeinde Bockhorn - UWG

Die Grundsätze der UWG lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Unabhängigkeit – Wahrhaftigkeit - Gerechtigkeit

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, als eine der besten Verfassungen anerkannt, ist unbedingt zu respektieren.

Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde muss in stärkerem Maße anerkannt und darf nicht ausgehöhlt werden.

Die UWG-Vertreter werden durch ihre Unabhängigkeit von Positionsbindungen eine sachliche Ratsdebatte über Vorlagen erzwingen und nur fachlich fundierten Ausführungen gegebenenfalls zustimmen.

Die Ratsherren der UWG werden eine Fraktion bilden und gemeinsam die jeweils anstehenden Probleme beraten.

Mehrheitsentscheidungen innerhalb der Fraktion dürfen die Minderheit, selbst auch einzelne Ratsherren, nicht binden, sondern es muss die persönliche Gewissensentscheidung fair geachtet werden.

Wer trotz der selbstverständlich zugebilligten jeweiligen Gewissensentscheidung glaubt, insgesamt nicht mehr im Rahmen der politischen Gemeinschaft, für die er gewählt wurde, mitwirken zu können, der hat nur noch die Entscheidungsmöglichkeit, sein Mandat niederzulegen.

Die Vertreter der UWG werden sich bemühen, bei allen anstehenden Entscheidungen der Beachtung der realen Möglichkeiten den Vorrang vor parteipolitischen Gesichtspunkten zu verschaffen.

Mit der Vertretung der genannten Grundsätze und der Bereitschaft zur sachlich toleranten Mitarbeit hofft die UWG, der Bevölkerung der Gemeinde Bockhorn und des Kreises gut zu dienen.

 

 
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